Viele von uns haben zwei, manche sogar drei. Doch mehr ist nicht immer auch besser. Denn für Ihre Gesundheitskarte gilt das Gleiche wie für Kreditkarten: Gültig ist nur die zuletzt zugeschickte. Daher sollten Sie nach Erhalt einer neuen Karte nur noch diese verwenden. So vermeiden Sie Frust und Verwirrung beim Arztbesuch.
Also, nicht vergessen: Immer die zuletzt zugeschickte ist die gültige.
Bei Fragen dazu oder zur elektronischen Gesundheitskarte im Allgemeinen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Zur Aufrechterhaltung der Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit in der Telematikinfrastruktur sind kontinuierlich Anpassungen bei den Komponenten der Telematikinfrastruktur notwendig.
Die zweite Generation unterstützt neuere kryptographische Verfahren und medizinische Fachanwendungen. Medizinische Fachanwendungen sind beispielsweise das Notfalldaten-Management oder der E-Medikationsplan.
Der Aufdruck zur Generation ist auf der Vorderseite der elektronischen Gesundheitskarte oben rechts zu finden. Die elektronischen Gesundheitskarten der Generation 1 und 1plus enthalten unter dem Schriftzug „Gesundheitskarte“ und dem Block mit den nationalen Farben die Angabe „G1“. Eine elektronische Gesundheitskarte der zweiten Generation enthält die Angabe „G2“. Eine elektronische Gesundheitskarte der Generation „2.1“ kann dort die Angabe „G2“ oder „G2.1“ enthalten.
Erhalten Versicherte von ihrer Krankenkasse eine aktuelle Gesundheitskarte zugeschickt, ist nur noch diese gültig. Ältere Gesundheitskarten können dann nicht mehr verwendet werden, auch unabhängig davon, welches Gültigkeitsdatum auf diesen aufgedruckt ist. Deshalb sollte stets nur die zuletzt zugeschickte Gesundheitskarte verwendet werden.
Die Herausgabe der elektronischen Gesundheitskarten erfolgt durch die Krankenkassen.
Konnektor. Der Konnektor verbindet die IT-Systeme medizinischer Einrichtungen mit der Telematikinfrastruktur. Er besitzt daher die Funktionen eines Routers, hat jedoch zusätzlich einen deutlich größeren Funktionsumfang und zudem ein sehr hohes, geprüftes Sicherheitsniveau. Der Konnektor stellt ein sogenanntes virtuelles privates Netzwerk (VPN) her, in dem elektronische Fachanwendungen unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien völlig abgeschirmt vom sonstigen Internet genutzt werden können. Die Konnektoren werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifiziert und von der gematik zugelassen.
Ist die Gesundheitskarte ungültig, zeigt das Praxisverwaltungssystem des Arztes, Zahnarztes oder des Psychotherapeuten (bzw. das Krankenhausinformationssystem) eine entsprechende Meldung an (Gesundheitskarte gesperrt/ungültig). Die Gesundheitskarte wurde zuvor vom Herausgeber (gesetzliche Krankenkasse) gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden. Es werden in diesem Fall weder Versichertenstammdaten noch ein Prüfungsnachweis auf die Gesundheitskarte geschrieben oder an das Praxisverwaltungssystem (bzw. Krankenhausinformationssystem) übermittelt.